












Frühestens auf dem kommenden Monatsersten nach Vollendung des 58. Lebensjahres und spätestens auf den kommenden Monatsersten nach dem 70. Geburtstag können gemäss dem Vorsorgereglement der Pensionskasse der HG COMMERCIALE die Altersleistungen wie folgt bezogen werden:
1. Zu 100 % als lebenslängliche Altersrente mit anwartschaftlicher Ehegattenrente von 70 % der bis zum Tod ausbezahlten jährlichen Altersrente (reglementarische Standard-Lösung).
2. Zu 100 % als lebenslängliche Altersrente mit anwartschaftlicher Ehegattenrente von 55 % der bis zum Tod ausbezahlten jährlichen Altersrente. Im Gegenzug wird die Altersrente lebenslänglich um 0.1 Prozentpunkte erhöht (zum Beispiel: 4.4 % anstelle 4.3 % im Alter 65). Geeignet, wenn beispielsweise der andere Ehegatte über eine eigene Vorsorge verfügt oder die versicherte Person unverheiratet ist).
3. Zu 100 % als lebenslängliche Altersrente mit anwartschaftlicher Ehegattenrente von 100 % der bis zum Tod ausbezahlten jährlichen Altersrente. Im Gegenzug wird die Altersrente lebenslänglich um 0.3 Prozentpunkte reduziert (zum Beispiel: 4.0 % anstelle 4.3 % im Alter 65). Geeignet, wenn beispielsweise die die Altersrente ablösende Ehegattenrente in gleicher Höhe weiterbezahlt werden soll (Rente auf zwei Leben).
4. Zu 100 % als einmalige Kapitalabfindung.
5. Als Kombination von Teil-Altersrente und Teil-Kapitalabfindung.
In den Jahren 2016 bis und mit 2025 wurden durchschnittlich pro Jahr CHF 11'406 Mio. Sparguthaben aufgrund Pensionierung aufgelöst. Davon wurden durchschnittlich CHF 8'170 Mio. beziehungsweise rund 72 % als einmalige Kapitalabfindung und CHF 3.236 Mio. beziehungsweise rund 28 % als lebenslängliche Altersrente ausbezahlt.
Versicherte sollten sich frühzeitig mit ihrer Pensionierung auseinandersetzen und sich fachmännisch beraten lassen. Achten Sie darauf, dass die Beratung ergebnisoffen und interessenkonfliktfrei ist. Eine solche Beratung darf auch etwas Geld kosten. Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen etwas gratis angeboten wird. Denn gratis ist in der Vermögensverwaltung eigentlich nichts. Sie bezahlen es meistens anderswo. Alternativ kontaktieren Sie für eine Erstberatung und / oder für eine Zweitmeinung den Geschäftsführer der Pensionskasse der HG COMMERCIALE. Das kostet Sie nur etwas Zeit.
