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Geschäftsbericht 2025

Pensionskasse
der HG COMMERCIALE

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Kennzahlen

Indikatoren im Überblick

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Vorwort

Ein weiteres erfreuliches Jahr

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Stiftungsratsbeschlüsse

Beschlüsse mit Weitsicht

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Stiftungsrat und Geschäftsführung

Verlässlichkeit und Sicherheit

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Organe

Strukturierte Arbeitsteilung

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Destinatäre

Gut unterwegs in ruhigen Gewässern

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Vermögensanlage

Sachwertorientierte Strategie

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Deckungsgrade

Verlässliche Gradmesser

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Verwaltungskosten

Die Kosten fest im Griff

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Glossar

Zentrale Fachbegriffe einfach erklärt

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Jahresrechnung 2025

Bilanz, Betriebsrechnung etc.

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Revision

Der Bericht der Revisionsstelle

Die wichtigsten Stiftungsratsbeschlüsse

1. Finanzielle Lage der PK HGC
Trotz den Turbulenzen wegen US-Zöllen, die in den Monaten März und April weltweit die Aktienmärkte auf Talfahrt schickten, haben wir ein gutes Anlagejahr hinter uns. Vor allem Aktien rentierten einmal mehr überdurchschnittlich. Aber auch die Schweizer Immobilienanlagen trugen solide zum Gesamterfolg bei. Aufgrund des Tiefzinsniveaus fielen die Renditen auf den Obligationen negativ aus. Per 31.12.2025 liegt der technische Deckungsgrad nach Art. 44 BVV 2 voraussichtlich über 120 % und somit auf Vorjahresniveau.

2. Zwei neue Arbeitgebervertreter im Stiftungsrat der PK HGC per 1. Juli 2025
Der VR der HGC hat an seiner Sitzung vom 19./20.06.2025 Luc Frutiger (als Nachfolger von Daniel A. Pfirter) und Marc Schega (als Nachfolger für Martin Tobler) als Arbeitgebervertreter im Stiftungsrat der PK HGC bestimmt.

3. Neuer Präsident des Stiftungsrates der PK HGC
Daniel A. Pfirter ist im Sommer 2025 aus dem Verwaltungsrat der HG COMMERCIALE ausgetreten. Zeitgleich erklärte Daniel A. Pfirter seinen Rücktritt sowohl als Stiftungsratspräsident als auch als Arbeitgebervertreter im Stiftungsrat der PK HGC. Luc Frutiger wurde an der Stiftungsratssitzung vom 17.11.2025 einstimmig zum neuen Präsidenten des Stiftungsrates der PK HGC gewählt. Luc Frutiger ist Mitglied des Verwaltungsrates der HGC und Co-Verwaltungsratspräsident der Frutiger Gruppe.

4. Senkung des technischen Zinssatzes auf 0.75 % per sofort
Der Stiftungsrat der PK HGC an seiner Sitzung vom 04.06.2025 beschlossen, den technischen Zinssatz in der PK HGC per sofort von 1.00 % auf 0.75 % zu senken. Die damit verbunden Kosten wurden durch die Patronale Stiftung der HGC (2.5 Mio. Fr.) und durch die PK HGC finanziert (3.2 Mio. Fr.).

5. Verzinsung per 31.12.2025 des Sparguthabens
Aufgrund des überdurchschnittlich guten Anlagejahres 2025 und der generell guten finanziellen Verfassung, in der sich die PK HGC befindet, hat der Stiftungsrat der PK HGC an seiner Sitzung vom 17.11.2025 beschlossen, das gesamte Sparguthaben aller am 31.12.2025 in der PK HGC Aktivversicherten mit attraktiven 7.50 % zu verzinsen. Die Gesamtverzinsung übersteigt die gesetzliche Minimalverzinsung von 1.25 % bei
weitem.

6. Erfolgsbeteiligung 2025 zugunsten der Rentner fliesst in neue Rückstellung
Auf Empfehlung der Expertin für berufliche Vorsorge hat der Stiftungsrat der PK HGC an seiner Sitzung vom 17.11.2025 beschlossen, die Rückstellung für Risikoschwankungen (Tod und Invalidität) Rentner einzuführen. Dies hat mit der überschaubaren Grösse des Rentnerbestandes zu tun. Die Rückstellung wurde durch die zurückbehaltene Erfolgsbeteiligung 2025 zugunsten des Rentnerbestandes (1.2 Mio. Fr.) sowie durch Mittel der PK HGC (1.7 Mio. Fr.) bis auf ihren Zielwert per 31.12.2025 alimentiert.

7. Umsetzung Anlagestrategie (2025 bis 2027) und Anlagereglement 2025
An seiner Sitzung vom 04.06.2025 hat der Stiftungsrat der Umsetzung einer verstärkt sachwertorientierten Anlagestrategie, die mit Beginn ab Q3-2025 bis und mit Q4-2027 quartalsweise in Teilschritten umgesetzt wird, zugestimmt. Am 17.11.2025 genehmigte der Stiftungsrat der PK HGC das Anlagereglement der PK HGC und setzte es rückwirkend per 30.09.2025 in Kraft.

8. Rückstellungsreglement 2025
An seiner Sitzung vom 17.11.2025 genehmigte der Stiftungsrat der PK HGC das Rückstellungsreglement, gültig ab 1.12.2025. Nebst redaktionellen Anpassungen sind die Einführung der Rückstellung für Risikoschwankungen Rentner sowie die Senkung des technischen Zinssatzes wesentlich.

9. Vorsorgereglement 2026
Der Stiftungsrat der PK HGC genehmigte an seiner Sitzung vom 17.11.2025 das Vorsorgereglement 2026. Das Vorsorgereglement 2026 entspricht inhaltlich dem bisherigen plus den von der Direktaufsicht mitgeteilten Einwände, die aber nur wenige Artikel mit Bezug zu den BVG-Minimalleistungen betreffen.

10. Berechnung der beitragspflichtigen Besoldung ab 1.1.2026
Annahme: Der Jahreslohn entspricht dem arbeitsvertraglich vereinbarten Monatslohn mal 13. Der Koordinationsbetrag beträgt bei einem Beschäftigungsgrad von 100 % 27'216 Franken, was 90 % der maximalen jährlichen AHV-Altersrente von 30'240 Franken entspricht. Teilzeitbeschäftigte multiplizieren die 27'216 Franken mit ihrem Beschäftigungsgrad. Der Jahreslohn abzüglich des vollen oder bei Teilzeitbeschäftigten anteilmässigen Koordinationsbetrags ergibt die beitragspflichtige Jahresbesoldung (Basis für die Berechnung der Spar- und Risikobeiträge).

11. BVG-Mindestzinssatz und provisorische Verzinsung, gültig ab 1.1.2026
Mit Beschluss des Stiftungsrates der PK HGC werden alle Geschäftsvorfälle, die ab dem 1.1.2026, aber vor dem 31.12.2026 in der PK HGC eintreten, weiterhin mit 1.25 % verzinst.

12. Anschlussvereinbarung 2026 zwischen HEK STEIN AG und PK HGC
An seiner Sitzung vom 04.06.2025 hat der Stiftungsrat beschlossen, die Firma HEK STEIN AG mittels Anschlussvereinbarung an die PK HGC anzuschliessen und deren 26 Mitarbeitende ab 1.1.2026 in der PK HGC zu versichern.

Adobestock 240001496