Frühestens auf den Monatsersten nach Vollendung des 58. Lebensjahres und spätestens auf den Monatsersten nach dem 70. Geburtstag können gemäss dem Vorsorgereglement der Pensionskasse der HG COMMERCIALE die Altersleistungen wie folgt bezogen werden:
In den Jahren 2015 bis und mit 2024 wurden durchschnittlich pro Jahr 10.3 Mio. Franken Sparguthaben aufgrund Pensionierung aufgelöst. Davon wurden durchschnittlich 7.4 Mio. Franken beziehungsweise 72 % als einmalige Kapitalabfindung und 2.9 Mio. Franken beziehungsweise 28 % als lebenslängliche Altersrente ausbezahlt.
Versicherte sollten sich frühzeitig mit ihrer Pensionierung auseinandersetzen und sich fachmännisch beraten lassen. Achten Sie darauf, dass die Beratung ergebnisoffen und interessenkonfliktfrei ist. Eine solche Beratung darf auch etwas Geld kosten. Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen etwas gratis angeboten wird. Denn gratis ist in der Vermögensverwaltung eigentlich nichts. Sie bezahlen es meistens anderswo. Alternativ kontaktieren Sie für eine Erstberatung und / oder für eine Zweitmeinung den Geschäftsführer der Pensionskasse der HG COMMERCIALE. Das kostet Sie nur etwas Zeit.