schliessen
Schieben für mehr details
Adobestock 158399809

Geschäftsbericht 2024

Pensionskasse
der HG COMMERCIALE

Adobestock 227107689

Die wichtigsten Kennzahlen

Kurz und bündig

Adobestock 9405318

Vorwort

Ein hervorragendes Geschäftsjahr

Adobestock 320594009

Stiftungsratsbeschlüsse

Beschlüsse mit Weitsicht

Adobestock 145394676

Stiftungsrat und Geschäftsführung

Stabile Zusammensetzung

Adobestock 269235208

Organe

Die Zusammenarbeit klappt

Adobestock 375735172

Destinatäre

Konstante Verhältnisse

Adobestock 553201910

Vermögensanlage

Sachwertanlagen sind Trumpf

Adobestock 125996784

Berechnungen Deckungsgrade

Aussagekräftige Gradmesser

Adobestock 702753920

Verwaltungskosten

Unter Kontrolle

Adobestock 99538691

Glossar

Fachbegriffe kurz erklärt

Adobestock 300762403

Jahresrechnung

Jahresrechnung per 31.12.2024

Adobestock 188747475

Revision

Bericht der Revisionsstelle

Leistungsbezug (Rente vs. Kapitalabfindung) bei Pensionierung

Frühestens auf den Monatsersten nach Vollendung des 58. Lebensjahres und spätestens auf den Monatsersten nach dem 70. Geburtstag können gemäss dem Vorsorgereglement der Pensionskasse der HG COMMERCIALE die Altersleistungen wie folgt bezogen werden: 

  1. Zu 100 % als lebenslängliche Altersrente mit anwartschaftlicher Ehegattenrente von 70 % der bis zum Tod ausbezahlten jährlichen Altersrente (reglementarische Standard-Lösung);
  2. Zu 100 % als lebenslängliche Altersrente mit anwartschaftlicher Ehegattenrente von 55 % der bis zum Tod ausbezahlten jährlichen Altersrente. Im Gegenzug wird die Altersrente lebenslänglich um 0.1 Prozentpunkte erhöht (zum Beispiel: 4.4 % anstelle 4.3 % im Alter 65). Geeignet, wenn beispielsweise der andere Ehegatte über eine eigene Vorsorge verfügt oder die versicherte Person unverheiratet ist);
  3. Zu 100 % als lebenslängliche Altersrente mit anwartschaftlicher Ehegattenrente von 100 % der bis zum Tod ausbezahlten jährlichen Altersrente. Im Gegenzug wird die Altersrente lebenslänglich um 0.3 Prozentpunkte reduziert (zum Beispiel: 4.0 % anstelle 4.3 % im Alter 65). Geeignet, wenn beispielsweise die die Altersrente ablösende Ehegattenrente in gleicher Höhe weiterbezahlt werden soll (Rente auf zwei Leben);
  4. Zu 100 % als einmalige Kapitalabfindung;

  5. Als Kombination von Teil-Altersrente und Teil-Kapitalabfindung.

In den Jahren 2015 bis und mit 2024 wurden durchschnittlich pro Jahr 10.3 Mio. Franken Sparguthaben aufgrund Pensionierung aufgelöst. Davon wurden durchschnittlich 7.4 Mio. Franken beziehungsweise 72 % als einmalige Kapitalabfindung und 2.9 Mio. Franken beziehungsweise 28 % als lebenslängliche Altersrente ausbezahlt.

Versicherte sollten sich frühzeitig mit ihrer Pensionierung auseinandersetzen und sich fachmännisch beraten lassen. Achten Sie darauf, dass die Beratung ergebnisoffen und interessenkonfliktfrei ist. Eine solche Beratung darf auch etwas Geld kosten. Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen etwas gratis angeboten wird. Denn gratis ist in der Vermögensverwaltung eigentlich nichts. Sie bezahlen es meistens anderswo. Alternativ kontaktieren Sie für eine Erstberatung und / oder für eine Zweitmeinung den Geschäftsführer der Pensionskasse der HG COMMERCIALE. Das kostet Sie nur etwas Zeit.

Grafik Leistungsbezug Neu De