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Geschäftsbericht 2024

Pensionskasse
der HG COMMERCIALE

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Die wichtigsten Kennzahlen

Kurz und bündig

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Vorwort

Ein hervorragendes Geschäftsjahr

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Stiftungsratsbeschlüsse

Beschlüsse mit Weitsicht

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Stiftungsrat und Geschäftsführung

Stabile Zusammensetzung

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Organe

Die Zusammenarbeit klappt

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Destinatäre

Konstante Verhältnisse

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Vermögensanlage

Sachwertanlagen sind Trumpf

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Berechnungen Deckungsgrade

Aussagekräftige Gradmesser

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Verwaltungskosten

Unter Kontrolle

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Glossar

Fachbegriffe kurz erklärt

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Jahresrechnung

Jahresrechnung per 31.12.2024

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Revision

Bericht der Revisionsstelle

Das Ziel des Beteiligungsmodells

Ziel des Beteiligungsmodells ist es, unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten der Pensionskasse der HG COMMERCIALE zwischen allen Kohorten (Destinatärsgruppen) über die Zeit die finanzielle Gleichbehandlung anzustreben.

Erfolgsbeteiligung – aber was wird als Erfolg definiert?

Der Stiftungsrat der Pensionskasse der HG COMMERCIALE hat unter anderem die unübertragbare und unentziehbare Aufgabe, für die finanzielle Stabilität der Pensionskasse der HG COMMERCIALE zu sorgen. Er kommt dieser gesetzlichen Aufgabe nach, indem er vom tatsächlich erwirtschafteten jährlichen Bruttoanlageerfolg auf dem Gesamtvermögen der Pensionskasse der HG COMMERCIALE zuerst das Deckungskapital der Rentner mit dem technischen Zinssatz verzinst und den Aktivversicherten auf ihrem Sparguthaben eine reguläre Verzinsung gutschreibt. Weiter müssen aus dem Bruttoanlageertrag die erforderlichen Rückstellungen und Reserven wie Pensionierungsverluste, Risikoschwankungsreserven, die Rückstellung für pendente Invaliditätsfälle und die Wertschwankungsreserve sowie die technischen und die Vermögensverwaltungskosten finanziert werden.

Wertschwankungsreserven

Die Wertschwankungsreserven dienen als Puffer zum Ausgleich von Wertschwankungen auf der Vermögensseite der Pensionskasse der HG COMMERCIALE. Die Zielgrösse der Wertschwankungsreserve beträgt per 31.12.2024 21 % der Kassenverpflichtungen exklusive Arbeitgeberbeitragsreserve. Dies bedeutet, dass bei einer Wertschwankungsreserve, die nicht zu 100% geäufnet ist, die Pensionskasse der HG COMMERCIALE über eine eingeschränkte beziehungsweise bei einer Wertschwankungsreserve, die zu 100% geäufnet ist, über eine volle Risikofähigkeit verfügt.

Während der Aufbauphase der Wertschwankungsreserve orientiert sich der Stiftungsrat der Pensionskasse der HG COMMERCIALE an folgendem Grundsatz:

Vorhandene Wertschwankungsreserve Ende Vorjahr, in % des Zielwerts 

Verwendung der Nettoperformance für die Verzinsung Grundsatz 

100% und höher 

Mehrverzinsung gem. Beschluss Stiftungsrat bzw. Konzept Verwendung freie Mittel 

75% 99.99% 

Für die Bildung der Wertschwankungsreserve werden 50% der Differenz von Nettoperformance und Sollrendite, jedoch mindestens 0.5% verwendet. 

65% 74.99% 

Für die Bildung der Wertschwankungsreserve werden 60% der Differenz von Nettoperformance und Sollrendite, jedoch mindestens 1.0% verwendet. 

50% 64.99% 

Für die Bildung der Wertschwankungsreserve werden 75% der Differenz von Nettoperformance und Sollrendite, jedoch mindestens 1.5% verwendet. 

25% 49.99% 

Für die Bildung der Wertschwankungsreserve werden 100% der Differenz von Nettoperformance und Sollrendite verwendet. 

0% 24.99% bzw. Unterdeckung 

keine Mehrverzinsung 

Erst, wenn nach den oben erwähnten Zuweisungen unter Hinzurechnung von möglicherweise vorhandenen freien Mitteln ein Guthaben übrigbleibt, kommt das Beteiligungsmodell zum Tragen.

Erfolgsbeteiligung – Wer soll davon profitieren?

  • Aktivversicherte: tatsächlich auf dem Sparguthaben gutgeschriebene Zinsen;

  • Rentner: der zum Zeitpunkt der Pensionierung (Alter oder Invalidität) bei Verrentung des Sparguthabens im reglementarischen Umwandlungssatz implizit enthaltene Zinssatz. Dazu gehört auch die Ehegattenrente, die bei Tod des Alters- oder Invalidenrentenbeziehenden anstelle der Alters- oder Invalidenrente zur Auszahlung kommt.

Erfolgsbeteiligung – Wir bilden Kohorten! 

Kohorte 

Zins*

Umwandlungssatz 

Aktivversicherte*** 

durchschnittl. Verzinsung letzte 10 Jahre 

 

Rentner mit Rentenbeginn bis 2007** 

5.00 % (6.00 %) 

<= 7.20 % > 6.57 % 

Rentner mit Rentenbeginn 2008 bis 2012* 

4.00 % (5.00 %) 

> 6.57 % > 5.82 % 

Rentner mit Rentenbeginn 2013 bis 2020* 

3.25 % (4.25 %) 

< 5.82 % >= 4.50 % 

Rentner mit Rentenbeginn ab 2021* 

1.25 % (2.25 %) 

<= 4.30 % 

* Massgebend für die Berechnung der Solidaritäten ist bei den Rentnern das im reglementarischen Umwandlungssatz enthaltene Zinsversprechen. Dieses Zinsversprechen ist für die gesamte Dauer der Rentenzahlung (inklusive der anwartschaftlichen Ehegattenrenten) relevant und bleibt – unabhängig von einer zukünftigen Senkung des technischen Zinssatzes zur Bewertung der Vorsorgekapitalien – unverändert.

** Beispiel: Rentner mit Jahrgang 1939, Pensionierung im Jahr 2004 mit Alter 65, Sparguthaben wurde mit dem reglementarischen Umwandlungssatz von 7.20 % in Altersrente umgewandelt. Nach den heutigen versicherungstechnischen Grundlagen beinhaltet ein Umwandlungssatz von 7.20 % eine hohe garantierte Verzinsung von 5.0 %. Der heutige, viel tiefere Umwandlungssatz von 4.30 % enthält nur noch eine implizite Verzinsung von +/–1.25 %, was viel marktnäher und somit für die Pensionskasse der HG COMMERCIALE (auch in wirtschaftlich schlechten Zeiten) finanzierbar ist.

*** Bei den Aktivversicherten wird der Mittelwert der Zinsgutschriften aus den letzten zehn Jahren ermittelt.

Bedingungen für Beteiligung

Für eine Kohorte ist eine Beteiligung vorgesehen,

  • wenn die jährliche Verzinsung der Altersguthaben mindestens 1 % über der durchschnittlichen Verzinsung der letzten 10 Jahre liegt und

  • wenn die Zielwertschwankungsreserve nach der jährlichen Verzinsung zu mindestens 75 % gebildet ist und

  • wenn die durchschnittliche vergangene Verzinsung der Kohorte tiefer ist als die Verzinsung der Altersguthaben.

Erfolgsbeteiligung – Stark vereinfachtes Berechnungsbeispiel

Ausgangslage

Sollte sich die Pensionskasse der HG COMMERCIALE jemals in einer finanziellen Schieflage befinden, sind die Rentner im Gegensatz zu den Aktivversicherten keine Risikoträger und müssen sich nicht an den Sanierungskosten der Pensionskasse der HG COMMERCIALE beteiligen. Deshalb werden zwecks Abgeltung je Rentnerkohorte die garantierten Zinsen um 1.00 % erhöht. Aus 5.00 % / 4.00 % / 3.25 % / 1.25 % werden somit 6.00 % / 5.00 % / 4.25 % / 2.25 %.

Stark vereinfachtes Berechnungsbeispiel:

Aktivversicherte: durchschnittliche Verzinsung der Sparguthaben der letzten 10 Jahre: 3.00 %.

Verzinsung der Sparguthaben Aktivversicherte für das laufende Jahr: 5.00 %.

Zielwertschwankungsreserve ist zu 80 % geäufnet (nach jährlicher Verzinsung).

Die ersten beiden Bedingungen für Beteiligung sind damit gegeben.

Da ihre bisherige Verzinsung < 5.00 % beträgt, sind folgende Kohorten anspruchsberechtigt:

Aktivversicherte

  • Rentner mit Rentenbeginn 2013 bis 2020

  • Rentner mit Rentenbeginn ab 2021

Die Wertschwankungsreserve soll nach Belastung der Erfolgsbeteiligung immer noch 75 % des Zielwertes betragen.

Verteilschlüssel

Das gesamte Kapital je anspruchsberechtigte Kohorte und anschliessend das individuelle Vorsorge- bzw. Deckungskapital je anspruchsberechtigten Destinatär.

Auszahlung / Gutschrift

  • Aktivversicherte: zusätzliche Zinsgutschrift auf das individuelle Sparguthaben per 31. Dezember;

  • Rentner: Auszahlung einer 13. Rente im Monat Dezember des betroffenen Jahres