Gemäss dem Vorsorgereglement der Pensionskasse der HG COMMERCIALE können die Altersleistungen (frühestens ab Alter 58) wie folgt bezogen werden:
- Zu 100 % als lebenslängliche Altersrente mit anwartschaftlicher Ehegattenrente von 70 % der bis zum Tod ausbezahlten jährlichen Altersrente (reglementarische Standard-Lösung).
- Zu 100 % als lebenslängliche Altersrente mit anwartschaftlicher Ehegattenrente von 55 % der bis zum Tod ausbezahlten jährlichen Altersrente. Im Gegenzug wird die Altersrente lebenslänglich um 0.1 Prozentpunkte erhöht (zum Beispiel: 4.4 % anstelle 4.3 % im Alter 65). Geeignet, wenn beispielsweise der andere Ehegatte über eine eigene Vorsorge verfügt oder die versicherte Person unverheiratet ist).
- Zu 100 % als lebenslängliche Altersrente mit anwartschaftlicher Ehegattenrente von 100 % der bis zum Tod ausbezahlten jährlichen Altersrente. Im Gegenzug wird die Altersrente lebenslänglich um 0.3 Prozentpunkte reduziert (zum Beispiel: 4.0 % anstelle 4.3 % im Alter 65). Geeignet, wenn beispielsweise die die Altersrente ablösende Ehegattenrente in gleicher Höhe weiterbezahlt werden soll (Rente auf zwei Leben).
- Zu 100 % als einmalige Kapitalabfindung.
- Als Kombination von Teil-Altersrente und Teil-Kapitalabfindung beziehen.
In den Jahren 2013 bis und mit 2022 wurden durchschnittlich pro Jahr 9.1 Mio. Schweizerfranken Sparguthaben aufgrund Pensionierung aufgelöst. Davon wurden durchschnittlich CHF 5.8 Mio. Schweizerfranken bzw. 64 % als einmalige Kapitalabfindung und 3.3 Mio. Schweizerfranken bzw. 36 % als lebenslängliche Altersrente ausbezahlt.
Versicherte sollten sich frühzeitig mit ihrer Pensionierung auseinandersetzen und sich fachmännisch beraten lassen. Achten Sie darauf, dass die Beratung ergebnisoffen und interessenkonfliktfrei ist. Eine solche Beratung darf auch etwas Geld kosten. Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen etwas gratis angeboten wird. Denn gratis ist in der Vermögensverwaltung eigentlich nichts. Sie bezahlen es meistens anderswo. Alternativ kontaktieren Sie für eine Erstberatung und / oder für eine Zweitmeinung den Geschäftsführer der Pensionskasse der HG COMMERCIALE. Das kostet Sie nur etwas Zeit.